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Energetisch sanieren im Erbfall oder bei Hauskauf: Was Sie unbedingt vorher wissen sollten

  • Autorenbild: Chris Braun
    Chris Braun
  • 1. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Ein geerbtes oder frisch gekauftes Haus ist oft voller Erinnerungen – oder voller Sanierungsbedarf. Gerade in diesen Momenten lohnt es sich, nicht nur an Schönheitsreparaturen zu denken, sondern die Immobilie fit für die Zukunft zu machen. Und genau hier kommt die Energieberatung ins Spiel.


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1. Warum der Zeitpunkt perfekt ist

Wenn Sie ein Haus erben oder kaufen, stehen ohnehin Entscheidungen an: Renovieren, umbauen, neu vermieten oder selbst einziehen? Energetische Sanierungen lassen sich jetzt ideal integrieren, bevor Wände gestrichen oder neue Böden verlegt werden.

Außerdem: Viele Förderprogramme gelten nur für Bestandsgebäude. Wer jetzt handelt, kann sich hohe Zuschüsse sichern – und spätere Mehrkosten vermeiden.


2. Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel

Ein oft übersehener Punkt: Mit dem Eigentümerwechsel gelten gesetzliche Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf oder der Erbschaft müssen bestimmte Maßnahmen erfolgen:

  • Austausch veralteter Heizkessel (über 30 Jahre alt, z. B. Ölheizung mit Konstanttemperatur)

  • Dämmung ungedämmter, zugänglicher oberster Geschossdecken

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Bereich

Wer das versäumt, riskiert Bußgelder. Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die Fristen einzuhalten – und dafür sogar Förderung zu erhalten.


3. Förderung gezielt nutzen – mit iSFP & BEG

Gerade bei älteren Häusern sind die Sanierungsmöglichkeiten groß – aber auch die Kosten. Die gute Nachricht: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) (Mit 650,- Euro gefördert) erhalten Sie nicht nur eine klare Strategie für die nächsten Jahre, sondern auch bis zu 20 % Zuschuss für viele Maßnahmen durch die BEG-Förderung (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Typische geförderte Maßnahmen:

  • Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke

  • Neue Fenster und Außentüren

  • Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe oder Pelletheizung)

  • Lüftungsanlagen

Auch die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird gefördert – mit bis zu 50%.


4. Mein Tipp als Energieberater:

Lassen Sie vor der ersten Maßnahme einen Sanierungsfahrplan erstellen. So sichern Sie sich die besten Förderungen und vermeiden typische Fehler.


Ich unterstütze Sie dabei – neutral, verständlich und mit regionalem Know-how.




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