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Energieausweise

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt zwei Arten:

  • Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

  • Bedarfsausweis: berechnet den Energiebedarf auf Grundlage von Baujahr, Zustand und Technik – unabhängig vom Nutzerverhalten.

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Wir erstellen den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie – rechtssicher, verständlich und termingerecht.

Der Nutzen des Energieausweises für Sie als Hausbesitzer

Verbrauch oder Bedarf? – Der richtige Ausweis für Ihr Gebäude.

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Er hilft Kauf- oder Mietinteressierten, die Energieeffizienz einer Immobilie einzuschätzen – vergleichbar mit dem EU-Energielabel bei Haushaltsgeräten.


Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

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Verbrauchsausweis
  • Grundlage: Der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner*innen der letzten drei Jahre (Heizung und Warmwasser)

  • Vorteil: Kostengünstiger und schnell zu erstellen

  • Nachteil: Starke Abhängigkeit vom individuellen Nutzungsverhalten

  • Geeignet für:

    • Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, oder

    • Gebäude, die nach 1977 gemäß Wärmeschutzverordnung errichtet oder modernisiert wurden

  • Weitere Informationen zum Verbrauchsausweis​

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Bedarfsausweis
  • Grundlage: Der berechnete Energiebedarf des Gebäudes (Bauweise, Dämmstandard, Fenster, Anlagentechnik etc.)

  • Vorteil: Objektiver, da unabhängig vom Nutzerverhalten

  • Pflicht für:

    • Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten,

    • die nicht mindestens dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen

  • Auch empfehlenswert bei: energetischer Sanierungsplanung oder zur fundierten Wertermittlung

  • Weitere Informationen zum Bedarfsausweis​
     

Gültigkeit & Pflicht
  • Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig

  • Müssen potenziellen Käufern oder Mietern ungefragt vorgelegt werden

  • Auch bei Immobilienanzeigen müssen bestimmte Energiekennwerte aus dem Ausweis genannt werden

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Unser Angebot

Wir erstellen für Sie den passenden Energieausweis – rechtssicher, transparent und verständlich. Gerne beraten wir Sie vorab, welcher Ausweis für Ihre Immobilie notwendig ist.
 

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